FDP fordert Reduzierung der Kreisumlage
Stellungnahme der FDP-Fraktion zum Haushaltsplanentwurf des Kreises Minden-Lübbecke für das Haushaltsjahr 2022
Der Entwurf des Haushaltsplan 2022 für den Kreis Minden-Lübbecke sieht ein Volumen von 580 Mio. € vor. Die geplanten Erträge des Haushaltes werden zu einem erheblichen Teil durch die Kreisumlage erhoben, die für das Haushaltsjahr 2022 einen Umlagesatz von 35,85% vorsieht und dem Kreis hierdurch Einnahmen in Höhe von 207 Mio. € zufließen. Einhergehend mit der Finanzplanung des Kreises verfolgt der Kreis das Ziel, 90 weitere Stellen im Stellenplan der Verwaltung aufzunehmen, obwohl aktuell 50 Stellen aus dem bisherigen Stellenplan zurzeit nicht besetzt werden können. Für Investitionen sieht der Haushaltsplanentwurf im Jahr 2002 ca. 19 Mio. € vor und in den Folgejahren bis zum Jahr 2025 insgesamt 110 Mio. €. In beiden Positionen sieht die FDP-Fraktion neben erheblichen Risiken, auch eine unangemessene Benachteiligung der Städte und Gemeinden, die bereits im Anhörungsverfahren von den Städten und Gemeinden deutlich gemacht wurde. Aufgrund verbesserter Umlagegrundlagen belastet der Kreis bei einem gleichbleibenden Umlagesatz von 35,85% die Städte und Gemeinden zusätzlich mit 17,8 Mio. €, die dem Kreis wiederum als zusätzliche Einnahme zufließen. Auch vor dem Hintergrund einer anwachsenden und stabilen Ausgleichsrücklage, die für das Jahr 2021 bereits 42 Mio. € erreicht, darf erwartet werden, dass auch die Städte und Gemeinden nicht unsolidarisch behandelt werden.
Daher unterstützt die FDP-Fraktion die Forderung der Städte und Gemeinden nach einer Entlastung bei der Kreisumlage!
Die Bewertung der Sachlage und die Bewertung der aktuellen Risiken für die Städte und Gemeinden zeigt für die FDP-Fraktion deutlich, dass der Haushaltsplanentwurf zu einem Zeitpunkt entstanden ist, der die aktuelle Risikolage noch nicht abbilden konnte. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes konnte noch von einem deutlichen Anstieg der Steuerkraft bei den Städten und Gemeinden ausgegangen werden. Die kriegerische Auseinandersetzung in der Ukraine wird nach Auffassung der FDP-Fraktion nunmehr aber für erhebliche Einbrüche in der wirtschaftlichen Ertragskraft der Unternehmen vor Ort führen und damit auch für erhebliche Rückgänge bei der Gewerbesteuer sorgen. Weiterhin sind auch Rückgänge bei den Anteilen an der Einkommens- und Körperschaftssteuer für die Städte und Gemeinden zu befürchten, die durch die Anwendung des 4. Corona-Steuerhilfegesetz entstehen können. (Verrechnung von aktuellen Verlusten mit Gewinnen aus den Vorjahren.)
Insofern sieht die FDP-Fraktion eine vollkommen neue Situation für die Städte und Gemeinden, die eine besondere Gefahrensituation mit sich bringt und abgefedert werden muss.
Die FDP-Fraktion bewertet den Entwurf zum Kreishaushalt als nicht ausgewogen und in vielen Teilen als Risikobehaftet.
Grundsätzlich kritisiert die FDP-Fraktion den permanenten Stellenaufwuchs in der Verwaltung, der im Jahr 2022 zu einem Mehraufwand für Personal- und Versorgungsaufwendungen in Höhe von 7,5 Mio. € führt.
Ferner kritisiert die FDP-Fraktion, dass darüber hinaus weitere 90 zusätzliche Stellen geplant sind, die ein weiteres Risiko innerhalb der Personalaufwendungen von 8-10 Mi. € p.a. mit sich bringen werden.
Die FDP-Fraktion empfiehlt dem Kreistag dringend einen strukturierten Konsolidierungs-prozess in der Kreisverwaltung einzuleiten, der sowohl eine Aufgabenkritik und eine Prozessoptimierung zum Inhalt haben sollte.
Ferner empfiehlt die FDP-Fraktion dringend, den bisher aufgabenbezogenen Stellenplan dahingehend zu überprüfen und zu verändern, dass mit Hilfe einer gezielten Untersuchung der Organisationsstrukturen die Prozesse in der Verwaltung verschlankt und optimiert werden. Hierbei müssen die zu erbringenden Leistungen auch durch den gezielten Einsatz von digitalen Maßnahmen effektiver gestaltet werden.
Aus Sicht der FDP-Fraktion müssen wir uns bereits heute auf eine Pensionierungswelle der Beschäftigten in der Kreisverwaltung einstellen, die uns in den kommenden Jahren durch das Ausscheiden der Babyboomer Jahrgänge (höchste Geburtenrate im Jahr 1964) treffen wird.
In der Wahrnehmung der FDP-Fraktion wird dieses Handeln auch eine Diskussion darüber auslösen, welche Standards künftig noch vorgehalten werden können, die leistbar und für den Bürger auch bezahlbar sind.
Ein besonderer Appell der FDP-Fraktion richtet sich in dieser Frage auch an die Fachausschüsse, die mit ihren Beschlüssen zu Aufgaben- und Personalausweitungen künftig vorsichtiger und umsichtiger umzugehen müssen, damit die Bürger in den Kommunen nicht noch stärker belasteter werden.
In der abschließenden Beurteilung des Haushaltsplanentwurfes kommt die FDP-Fraktion zu dem Ergebnis, dass es in der Aufteilung des Mitnahmeeffektes i.H.v 17,8 Mio € zu einem Kompromiss kommen sollte, mit dem die Städte und Gemeinden deutlich entlastet werden.
Vor dem Hintergrund, dass auch der Kreis für Investitionen in seine Gebäudeinfrastruktur verantwortlich ist und viele seiner Leistungen wichtige Bestandteile für die Aufgabenbewäl-tigung in den Städten und Gemeinden sind, hält die FDP-Fraktion einen limitierten Zusatz-ertrag für den Kreis für angemessen.
Die FDP-Fraktion beantragt, die Städte und Gemeinden aus dem sogenannten Mitnahme-effekt i.h.v. 17,8 Mio. € um 10 Mio. € zu entlasten. Aus einer vorläufigen Berechnung der FDP-Fraktion müsste damit die Kreisumlage um ca. 1,74% auf 34,1% gesenkt werden. Hierbei bittet die FDP-Fraktion um eine genaue Berechnung durch die Verwaltung.
Einen gleichbleibenden Umlagesatz der Kreisumlage, oder einer geringeren Absenkung, wie die im Antrag der FDP vorgeschlagen ist, lehnt die FDP-Fraktion ab.
Rahden, den 21. März 2022
Für die FDP-Fraktion
Hans-Eckhard Meyer